Ungarn: Gericht verringert Strafe für Maja T.

Nicht acht, sondern sieben Jahre: Das Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für die non-binäre Person Maja T. aus Jena verringert. Nun wird ihr nicht mehr Mittäterschaft, sondern Beihilfe zugerechnet.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13