Rechtsextreme „Artgemeinschaft“: Durchsuchungen nach Verbot

Seit 2023 ist die rechtsextreme „Artgemeinschaft“ verboten. Anhänger des Vereins sollen aber weiter aktiv geblieben sein. Warum ermittelt wird.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13