Wegweisendes BGH-Urteil zur Leihmutterschaft

Der Bundesgerichtshof hat einen weitreichenden Beschluss zur Leihmutterschaft gefasst: Ein schwules deutsches Paar, dessen Kind von einer Leihmutter in den USA ausgetragen wurde, darf sich als Eltern eintragen lassen.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13