EU macht Weg frei für Abschiebezentren in Drittstaaten

Der Kompromiss erfüllt die einen mit Genugtuung, die anderen mit größter Sorge. Abgelehnte Asylbewerber müssen künftig an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken, wenn sie nicht inhaftiert werden wollen.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13