Weidel spricht nach AfD-Gerichtsentscheid von „großem Sieg“

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Die Entscheidung des Gerichts ist vorläufig, Parteichefin Weidel jubelt dennoch.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13