Nach Tötung von Tunesier: BGH hebt Urteil auf – Verfahren wird neu aufgerollt

Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug

Nach tödlichen Schüssen auf einen Tunesier in Südbaden vor zwei Jahren muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Der BGH hob das Urteil wegen Totschlags auf. Das zuständige Landgericht muss nun prüfen, ob es nicht doch Mord war. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13