Wahlprüfungen gehören nach Karlsruhe

Die Berliner „Pannenwahl“ und der Fall BSW zeigen: Wir brauchen eine grundlegende Reform der Wahlprüfung. Sie gehört allein in die Hände des Bundesverfassungsgerichts. Ein Gastbeitrag des CDU-Politikers Martin Plum.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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