Kolumne „Mein Urteil“: Scheinselbständig oder nicht?

Die Deutsche Rentenversicherung sagt, eine Berliner Musikschullehrerin sei sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aus Sicht des Arbeitsgerichts Berlin ist sie hingegen eine freie Mitarbeiterin. Wie kann das sein?

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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