Schufa-Speicherfristen laut BGH grundsätzlich rechtens

Schufa Bonitätsauskunft | picture alliance/dpa

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe billigt Speicherfristen der Schufa für zu spät gezahlte Rechnungen grundsätzlich. In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden. Von Alena Lagmöller.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13