Amazon laut EU-Gericht zu Recht „sehr große Plattform“

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Nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union gilt der Online-Händler Amazon als „sehr große Plattform“. Mit dieser Einstufung muss das Unternehmen künftig strengere EU-Regeln beachten. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13