„Konflikt mit der Neutralität“? Wenn die Justiz die Regenbogenflagge hisst

Wie politisch dürfen Verfassungsorgane auftreten, die zur Neutralität verpflichtet sind? Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, setzen Amtsgerichte in Hamburg und Berlin die Symbolflagge der LGTBQ-Bewegung. Beunruhigend ist, wie Richter den Schritt rechtfertigen.

Quelle WELT