BGH: VW-Aktionärsbeschlüsse zu Dieselskandal teilweise nichtig

Martin Winterkorn | picture alliance/dpa

Im Dieselskandal hatte VW unter anderem mit Ex-Konzernchef Winterkorn einen Vergleich geschlossen. Die Beschlüsse der Hauptversammlung wurden nun vom BGH geprüft. Dabei ging es auch um die Rolle der Versicherer. Von K. Schwartz.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13