Bad Emstal: Mord an Vierzehnjähriger muss neu verhandelt werden

Das Mädchen war vor zwei Jahren von einem Bekannten erwürgt worden. Dafür wurde ihr Mörder zu einer Freiheitsstrafe von fast 12 Jahren verurteilt, doch nun muss er abermals vor Gericht. Der Bundesgerichtshof bescheinigt dem ersten Verfahren „durchgreifende Rechtsfehler“.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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