Einspruch Exklusiv: Die Richterwahldebatte ist kein künstliches Medien-Event

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Dass über Richterkandidaten öffentlich debattiert wird, ist nicht zu beanstanden. Es sollte nach Eignung, Leistung und Befähigung entschieden werden, wer Richter wird. Für das Verfassungsgericht gelten besondere Anforderungen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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