Landgericht Köln: „Bild“ muss Berichte über angeblichen Porno-Konsum eines Priesters unterlassen

Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin. (Archivbild)

Ein Geistlicher des Erzbistums Köln setzt sich gegen „Bild“ durch: Die Zeitung darf nicht mehr schreiben, er habe auf Pornoseiten zugegriffen. Das sei nicht erwiesen. Zudem verstießen die Berichte gegen seine Persönlichkeitsrechte.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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