Kaum Konsequenzen nach Sylt-Video mit rassistischem Gesang

Knapp ein Jahr nach dem Eklat um rassistische Gesänge in einer Bar auf Sylt sind die Verfahren überwiegend eingestellt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg mit.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13