Verfahren um rechtsradikale Gesänge auf Sylt abgeschlossen

Ende Mai 2024 hatten mehrere Personen im Außenbereich der „Pony“-Bar in Kampen ausländerfeindliche Parolen gesungen.

Sie sangen auf der Urlaubsinsel Parolen wie „Deutschland den Deutschen!“: Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat nun das Verfahren gegen drei Personen eingestellt und sieht den Straftatbestand Volksverhetzung nicht erfüllt. Eine Person wurde angeklagt.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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