Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen

Der Essener Dom, aufgenommen am 03.07.2016 in Essen | picture alliance/dpa/Horst Ossinger

Im Prozess um sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen muss das Bistum Essen kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht wies eine entsprechende Klage ab, das Opfer sei bereits angemessen entschädigt worden.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13