AfD ist nicht „gesichert rechtsextremistisch“ – vorerst

Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss seine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zurücknehmen. Aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wird nicht das letzte Wort gewesen sein.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13