NABU gewinnt Klage: Berliner Gericht stoppt privaten Einsatz von Streusalz

Symbolbild: Eine Person hält am 02.03.2018 eine Hand von Streusalz. (Zitat-Quelle: dpa-Bildfunk/Ole Spata) | dpa-Bildfunk/Ole Spata

Angesichts der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen hatte der Berliner Senat den Einsatz von Streusalz für Privatpersonen freigegeben. Gegen die Allgemeinverfügung klagte der Nabu – erfolgreich. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13