Maja T. muss in Ungarn mit einer drakonischen Strafe rechnen

Am 4. Februar wird in Budapest das Urteil gegen eine mutmaßlich linksextremistische Person aus Deutschland erwartet. Maja T. definiert sich als non-binär. Der Prozess ist rechtsstaatlich umstritten.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13