Haftet die Bank nach einem Schließfach-Diebstahl?

Ein großes Loch ist in der Wand des Tresorraums einer Sparkasse in Gelsenkirchen zu sehen. | dpa

Nach dem spektakulären Diebstahl aus den Schließfächern in einer Gelsenkirchener Sparkasse haben die ersten Schließfachinhaber Klage eingereicht. Was für die Haftung der Sparkasse eine Rolle spielt – ein Überblick von T. Hinderks und M.-M. Nordhardt.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13