BGH-Urteil gegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keine Wohnungsbesichtigung. Als sie es mit einem deutschen Namen versucht, hat sie den Termin – ein klarer Fall von Diskriminierung, sagt der Bundesgerichtshof.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13