So soll das geplante „Recht auf Reparatur“ aussehen

An einem geöffneten Smartphone wird eine Reparatur vorgenommen. | dpa

Für elektronische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Smartphones soll es bald ein „Recht auf Reparatur“ geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums. [mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13