Bundestag beschließt Verbot von Lachgas für Minderjährige

Eine leere Dose Lachgas liegt auf dem Boden | dpa

Lachgas kommt in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel zum Einsatz, wird seit einiger Zeit aber häufiger als Partydroge missbraucht. Erwerb und Besitz für Kinder und Jugendliche sind künftig verboten.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13