Bundesgerichtshof setzt Discountern Grenzen für Rabattwerbung

Ein Werbeprospekt der Supermarktkette Netto liegt auf einem Tisch. | dpa

Wer als Händler mit Rabatten wirbt, muss rechtliche Spielregeln einhalten. Der BGH hat nun betont, dass Verbraucher klar erkennen müssen, ob ein Produkt die vergangenen 30 Tage nicht schon ähnlich billig war. Von M. Nordhardt und E. Raddatz.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13