Einbürgerung künftig wieder nach frühestens fünf Jahren

Eine Einbürgerungsurkunde wird vor einem Blumenstrauß gehalten. | dpa

Eine Einbürgerung in Deutschland ist künftig nach frühestens fünf Jahren möglich. Der Bundestag stimmte für die Abschaffung der Möglichkeit für besonders gut integrierte Ausländer, schon nach drei Jahren den deutschen Pass bekommen zu können.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13