Der Fall Ulrike Guérot: Glatt kein Justizirrtum

Der Universität Bonn war es nicht zuzumuten, eine Plagiatorin weiter zu beschäftigen: Das Landesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung von Ulrike Guérot. Ein Urteil, das in Zeiten erkenntnistheoretischer Verwirrung wohltuende Klarheit schafft.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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