Gemischte Reaktionen auf Entscheidung zu Staatstrojanern

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht. | dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Befugnisse zur Überwachung per Staatstrojaner eingeschränkt. Datenschützer sind zufrieden mit der Entscheidung. Bei den Ermittlern gibt es gemischte Reaktionen. Von Klaus Hempel.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13