EuGH schränkt Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ein und was das bedeutet

Unter welchen Voraussetzungen dürfen EU-Mitgliedstaaten sogenannte sichere Herkunftsländer festlegen? Damit hat sich der EuGH im Zusammenhang mit dem italienischen “Albanien-Modell” befasst und neue Leitlinien gesetzt.

Zitat-Quelle: DW-WORLD.DE

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13