BGH-Urteil: Patient darf seinem Hausarzt Grundstück versprechen

Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (Archiv) | dpa

Ein Patient darf seinem Arzt versprechen, ihn nach seinem Tod im Nachlass zu bedenken. Das gehört zur vom Grundgesetz garantierten Testierfreiheit, wie der Bundesgerichtshof entschied. Von Klaus Hempel.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13