Wunschzahl 15 Euro: Es gelten verzerrte Mindestlohn-Maßstäbe

Nächste Erhöhung des Mindestlohns steht bevor: Die Bundesregierung und Gewerkschaften haben die politisch gesetzte Zielmarke von 15 Euro vor Augen.

Der Mindestlohn folgt „nachlaufend der Tariflohnentwicklung“. So will es das Gesetz. Aber Recht und Wirklichkeit sind zweierlei, seit es als politisch schick gilt, die zuständige Kommission unter Druck zu setzen.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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