BGH: Erfolgshonorar nur für angetretenen Auslandsstudienplatz

Studierende in einem Hörsaal | dpa

Wenn die Abiturnote nicht für ein Medizinstudium in Deutschland reicht, helfen Vermittlungsagenturen, einen Studienplatz im Ausland zu bekommen. Der BGH hat das Geschäftsmodell jetzt überprüft. Von E. Hyseni.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13