Beschluss zu Zurückweisungen: Mehr als eine “Einzelfallentscheidung”

Das Verwaltungsgericht in Berlin. | dpa

Innenminister Dobrindt sieht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin als “Einzelfallentscheidung”. Die Bundesregierung müsse ihre Entscheidung zudem nur besser begründen. Doch das greift rechtlich zu kurz. Von Frank Bräutigam.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13