Bonner Landgericht verurteilt Cum-Ex-Kronzeugen zu Bewährungsstrafe

Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck muss sich wegen besonders schweren Steuerbetrugs verantworten | dpa/Rolf Vennenbernd

Das Bonner Landgericht hat einen der zentralen Akteure beim Cum-Ex-Steuerbetrug verurteilt. Gegen den Kronzeugen Steck wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13