Wie es nach dem Messerangriff in Hamburg juristisch weitergeht

Polizei und Spurensicherung im Einsatz nahe des Tatorts am Hamburger Hauptbahnhof | dpa

Die Beschuldigte der Messerattacke in Hamburg wurde vorläufig in der Psychiatrie untergebracht. Ob dies dauerhaft so bleibt, wird in einem Gerichtsverfahren geklärt. Entscheidend ist ihre Schuldfähigkeit. Von Frank Bräutigam.[mehr]

Zitat-Quelle: tagesschau.de

Eingebunden lt. EuGH – Beschluss vom 21.10.2014 – Az. C-348/13