„Impfen macht frei“ – BGH bestätigt Verurteilung eines 65-Jährigen wegen Volksverhetzung

Der Bundesgerichtshof bestätigt: Eine während der Pandemie veröffentlichte Auschwitz-Verfälschung mit dem Schriftzug „Impfen macht frei“ ist strafbare Volksverhetzung. Die Darstellung verharmlose das NS-Unrecht und verletze die Erinnerung an den Holocaust.

Zitat-Quelle: DIE WELT

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