Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben

Menschen warten in einer Kassenschlange eines Discounters.

Der Discounter muss in gedruckten Werbeprospekten künftig den Preis angeben, der für alle Kunden gilt – unabhängig von der Nutzung der App. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Angaben.

Zitat-Quelle: FAZ.NET

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